27.05.2020
►Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas
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Sozialminister Klose: „Örtliche Flexibilität eröffnet Kommunen Gestaltungsspielraum, um möglichst vielen Kindern möglichst viel Betreuung einräumen zu können“
Ab dem 2. Juni gehen die hessischen Kindertagesstätten in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ über. Nach der am Montag von der Landesregierung beschlossenen Verordnungsänderung hat das Hessische Sozial- und Integrationsministerium den Kommunen gestern die erbetene Hygieneempfehlung zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen übersandt. Sie dient den Trägern als Richtschnur und soll sie darüber informieren, was bei einem Kita-Betrieb während der Corona-Pandemie zu beachten ist.
Hygieneempfehlung für Kita-Betrieb
Die Hygieneempfehlung ist auch auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden: „Aktuell arbeiten die Träger der Kindertageseinrichtungen intensiv daran, den Kita-Betrieb wieder hochzufahren, auch wenn er gegenwärtig nur eingeschränkt stattfinden kann, weil das Virus noch immer da ist. Die Hessische Landesregierung hat den Kommunen die Optionen gegeben, die sie auch eingefordert haben. Diese örtliche Flexibilität eröffnet den Kommunen Gestaltungsspielraum, um möglichst vielen Kindern möglichst viel gute Bildung und Betreuung einräumen zu können. Deshalb haben wir auch keine Betreuungsgrenzen in Form von Gruppengrößen oder Raumregelungen festgelegt. Mit der Hygieneempfehlung unterstützen wir sie und geben ihnen eine Handlungsanleitung für den Kita-Alltag während der Pandemie“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. Mehr »
Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
Weitere Informationen auf "https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht"
Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben
für "Gemeinnützige Organisationen"
Gilt ab dem kommenden Montag den 27.04.2020.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.
21.04.2020 ► Pressestelle: Hessische Staatskanzlei